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Dienstag 02 März 2010 - 20:14 Uhr  |  Aus dem Ressort

Urteil zur Vorratsdaten-Speicherung: Jubel bei der Düsseldorfer FDP

Gisela Piltz analysiert: "Das schwarz-rote Gesetz wurde komplett versenkt"; schlimmer noch: Die Nichtigkeit eines Gesetzes "bedeutet die Höchststrafe für den Gesetzgeber".

 

 

 

Düsseldorf - Als "epochalen Sieg" hat die Düsseldorfer FDP-Chefin Gisela Piltz das heutige Urteil zur Vorratsdaten-Speicherung bezeichnet. Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittag das automatische Speichern von Telekommunikations-Daten gekippt. Die Regelung der vergangenen Jahre verstößt gegen das Grundgesetz, stellten die Richter fest. Ein "wegweisendes Urteil", freut sich Gisela Piltz. Sie hatte vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Vorratsdatenspeicherung geklagt; zusammen mit dem ehemaligen Innenminister Gerhart Baum. Das Speichern von Daten basierte auf einer EU-Richtlinie; nun müsse man auch in Europa darüber nachdenken, ob generell an der Vorratsdatenspeicherung festgehalten werden soll, so Piltz. Es gebe auch andere Wege, den Terror zu bekämpfen. Auch der NRW-Datenschutzbeauftragte Lepper begrüßt das Urteil.

02.03.2010 - 15:50 Antenne Düsseldorf

 

Rechtsanwalt Burkhard Hirsch verlangt, dass "der Bundestag aus der Serie der Entscheidungen lernt". Innerhalb von 5 Jahren habe die Bundesregierung 14 Niederlagen in Karlsruhe erlitten. Der Staat müsse jetzt "in sich gehen und das Urteil in der Tiefe durchdringen", so die Forderung des FDP-Politikers.

 

Seine Parteifreundin Gisela Piltz analysiert: "Das schwarz-rote Gesetz wurde komplett versenkt"; schlimmer noch: Die Nichtigkeit eines Gesetzes "bedeutet die Höchststrafe für den Gesetzgeber".

Piltz fordert Nachverhandlungen der EU-Richtlinie, auf der das Deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung basiert. (TELEPOLIS)

 



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Piltz, Hirsch, Vorratsdatenspeicherung