Stoppschild für rollende Partys? NRZ
Auch Manfred Neuenhaus (FDP) will Einschränkungen: „Wir müssen Auswüchse verhindern.“ Seiner Meinung nach passt der Brauch zu Vatertag aufs Land - aber nicht in die Großstadt.
Düsseldorf, 10.08.2010, Katharina Rüth
Die Stadt möchte diese Feiermode am liebsten verbieten, sie aber zumindest bremsen. Und hofft auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Oktober.
Im letzten Jahr hatte die Stadt einen ersten Stopp-Versuch unternommen. Sie er-klärte die Fahrten mit den rollenden Theken zur „Sondernutzung“ von öffentlichen Straßen, für die eine Sondererlaubnis nötig sei. Ein Vermieter solcher Spaß-Fahrzeuge hatte dagegen vor dem Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren geklagt. Die Stadt erhielt zunächst Recht.
In der Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht gewann aber der Partybike-Anbieter - zumindest einen Vorsprung. Im Eilverfahren sei die Frage nicht zu klären, so die Richter. Aber bis zum endgültigen Urteil dürften die Feier-Fahrräder weiter fahren.
Sehr zum Unmut der Stadt und vieler Bürger. Sie sind genervt vom Lärm der zugehörigen Musik, oft singen die Teilnehmer ja lauthals mit. In engen Straßen behindern die langsamen Fahrzeuge den Verkehr. Zudem fürchtet so mancher, ein Mitradler könne mal das Gleichgewicht verlieren.
Von diesem „Ganzjahreskarneval“ sei niemand entzückt, erklärt Dirk Schaper, Vorsitzender der Altstadt-Gemeinschaft. Zwar dürften die Partybikes nicht in die Altstadt, „aber sie umkreisen uns permanent!“ Die Stadt hält daran fest, dass die Feierfahrten Sondernutzungen sind: „Normaler Verkehr heißt doch, dass ich von A nach B will“, so Michael Zimmermann, Ordnungsamts-Chef.
Auch die Politik ist sich ei-nig: So forderte Martin Volkenrath (SPD), Vorsitzender des Ordnungsausschusses, Auflagen für Zeiten und Routen. „Das passt nicht zum Charakter der Altstadt“, sagt auch Andreas Hartnigk (CDU), Vizechef des Ausschusses. Dass die Vermieter nun strengere Regeln haben, bei lautem Singen oder starker Trunkenheit sofort stoppen wollen, reiche nicht: „Regeln sollte die Stadt setzen.“
Auch Manfred Neuenhaus (FDP) will Einschränkungen: „Wir müssen Auswüchse verhindern.“ Seiner Meinung nach passt der Brauch zu Vatertag aufs Land - aber nicht in die Großstadt.
Am 6. Oktober findet das Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht statt.
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